Nach erfolgreich abgeschlossener Erzieher- oder Heilerziehungspfleger-Ausbildung kann in einem tätigkeitsbegleitenden oder vollschulischen Aufbaulehrgang der Abschluss zum/zur „staatlich anerkannten Heilpädagogen/Heilpädagogin“ erworben werden. Damit erschließen sich viele unterschiedliche neue Berufsfelder im Bereich der Inklusion und Integration und Leitungstätigkeiten.
Ausbildungsgliederung
Die Ausbildung zur/m Heilpädagog*in können Sie bei uns in Teilzeitform absolvieren. Der Aufbaulehrgang dauert 2 1/2 Jahre; eine Verkürzung ist nicht möglich.
Auch nicht erwerbstätige Personen können sich für den Aufbaulehrgang Heilpädagogik bewerben.
Im Ausbildungszeitraum muss ein Praktikum in einem anderen heilpädagogischen Bereich nachgewiesen werden. Die Stundenzahl des zu absolvierenden Praktikums richtet sich nach dem praktischen Berufseinsatz.
In einem freiwilligen zusätzlichen Kurs können Sie die Fachhochschulreife erwerben.
Ausbildungsinhalte
Im Mittelpunkt der theoretischen Ausbildung steht die Vermittlung berufsbezogener Inhalte.
Berufsbezogener Bereich:
- Berufsidentität
- Heilpädagogisches Handeln planen, durchführen und reflektieren
- Heilpädagogische Methoden anwenden und Lebenswelt gestalten
- Beraten, begleiten, unterstützen
- Heilpädagogische Konzepte entwickeln
- Heilpädagogische Arbeit organisieren und koordinieren
Wahlbereich (zum Erwerb der Fachhochschulreife)
Für den Erwerb der Fachhochschulreife fallen 120 Stunden an. In dem Fach Deutsch/Kommunikation müssen 40, im Fach Mathematik 80 Stunden geleistet werden. Die Kurse finden samstags statt.
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Ausbildung zum/r Heilpädagog*in müssen Sie einen Berufabschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher*in oder Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger*in nachweisen. Vorzulegen ist daher die Urkunde über die Staatliche Anerkennung.
Außerdem:
- für die Teilzeitausbildung: eine Arbeitgeberbestätigung (s. Dokumente); aus dieser muss hervorgehen, dass der/die Bewerber/in mit mind. 20 Wochenstunden beschäftigt ist und der Arbeitgeber die Schule im Falle einer vorzeitigen Beendung des Arbeitsverhältnisses benachrichtigt.
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung (Ärztliches Attest) und
- Nachweis über die persönliche Eignung (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis)
- 2 Passbilder neueren Datums
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Schultage
Die Schultage finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Sobald die Schultage feststehen, informieren wir Sie.
Der Unterricht fällt in die Zeit zwischen 8.15 Uhr und 15.30 Uhr.
Schulgeld
Das Schulgeld für die Schüler*innen, die ab 01.08.2021 eine Ausbildung bei uns beginnen, beträgt monatlich 79 €.
Ansprechpartner für fachliche Fragen
Fachbereichsleitung Heilpädagogik: Manuela Kiss
Bitte schicken Sie eine Mail an Frau Kiss gerichtet ans Sekretariat, wir leiten diese weiter. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte direkt ans Sekretariat.